Suchen:
  1. Was verstehen wir unter Inklusion?

Im Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2009 wird die Anerkennung des Rechts auf Bildung von Menschen mit Behinderungen festgeschrieben. Die Vertragsstaaten verpflichten sich, ein Schulsystem zu entwickeln oder ihr Schulsystem so zu verändern, dass Menschen mit Behinderungen gemeinsam mit anderen eine wohnortnahe Schule besuchen können.

In Bielefeld gibt es seit gut 25 Jahren integrativen Unterricht, d.h., Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf werden in besonderen Klassen gemeinsam unterrichtet. Im Laufe der Jahre wurde der Begriff „Gemeinsames Lernen“ verwendet. Dieser Begriff meint, dass die unterschiedlichen Gruppen von Kindern in einer Klasse nach ihren Möglichkeiten arbeiten.

Mittlerweile hat sich der Begriff „Inklusion“ durchgesetzt, der die Heterogenität von Schülergruppen in den Blick nimmt. Im Sinne der Inklusion geht es nicht mehr nur darum, die Gruppen der Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf gemeinsam zu unterrichten, sondern es geht auch um Unterrichtsentwicklung, die zum Ziel hat, Schule so zu verändern, dass jedes Kind nach seinen Möglichkeiten optimal lernen kann und bestmöglich gefördert wird. Insofern haben Kinder in einer Klasse alle das gleiche Recht auf optimale Lernmöglichkeiten, egal ob sie hochbegabt sind oder etwa einen Förderbedarf „Geistige Entwicklung“ haben.

An die Schule als Institution werden damit neue Anforderungen gestellt: Galt früher das Prinzip des gleichschrittigen Lernens, in dem Schülerinnen und Schüler, die nicht mithalten konnten, zurückgesetzt wurden, um eine vermeintliche Homogenität der Lerngruppe zu erhalten, kommt es heute im Sinne der Inklusion darauf an, durch andere Unterrichtsformen der Vielfalt einer Lerngruppe gerecht zu werden.

Deshalb meint Inklusion zweierlei:

  • Zum einen das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf,
  • zum anderen die Entwicklung und Umsetzung von Unterrichtskonzepten, die die vielfältigen Lernvoraussetzungen aller Schülerinnen und Schüler aufnehmen, so dass jedes Kind nach seinen Möglichkeiten gefördert (und gefordert) werden kann.

 

  1. Inklusion an der Bückardtschule

Unsere Schule ist eine Schule mit sehr verschiedenen Schülerinnen und Schülern. Es gibt viele Familien unterschiedlicher Herkunft, die zum Teil schon länger in Deutschland leben, zum Teil aber auch erst seit kurzer Zeit. Die eigenen Erfahrungen der Eltern mit dem Besuch einer Schule sind sehr unterschiedlich: Manche haben gar keine Schule besucht, andere sind gut vorgebildet. Die Integration dieser Familien hier bei uns ist dabei unterschiedlich fortgeschritten: Viele beherrschen die deutsche Sprache, haben Kontakte zu deutschen Familien, kennen die Organisation der Verwaltung und der Schule. Bei anderen Familien ist Deutsch immer noch eine Fremdsprache, sie haben wenig Kontakte zu deutschen Familien oder finden sich in der Organisation von Behörden nicht zurecht. Allein aus diesen Gründen kommen Kinder schon mit sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in die Schule. Hinzu kommen individuelle Begabungen oder Schwierigkeiten, die diese Kinder mitbringen; darunter sind auch Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf.

 

Konsequenzen für die Schul- und Unterrichtsentwicklung an der Bückardtschule

In den letzten Jahren hat sich die Bückardtschule auf den Weg gemacht, um der Heterogenität ihrer Schülerschaft gerecht zu werden und den Unterricht allmählich verändert. Es gibt Wochenpläne, differenzierte Lernangebote, Förderunterricht usw. Zudem arbeiten Lernförderkräfte an der Schule, die nach Prüfung durch das Sozialamt für die Förderung einzelner Kinder aus dem „Bildung und Teilhabe“ (BuT) – Paket bezahlt werden. Hinzu kam eine Förderschullehrerin in der Schuleingangsphase, die mit noch recht wenigen Kindern arbeitete, die besonders gefördert werden mussten und bei denen zum Teil ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf festgestellt worden war.

Seit dem Schuljahr 2016/2017 ist die Bückardtschule Schwerpunktschule für den Bereich Inklusion, das heißt, dass sie nun Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf zugewiesen bekommt und eine Stelle für einen Sonderschullehrer eingerichtet wurde. Damit wurde das breit differenzierte Lernangebot der Schule erweitert.

Nach ausführlichen Diskussionen hatte sich das Kollegium der Bückardtschule im Sommer 2016 darauf geeinigt, Schwerpunktklassen einzurichten, in denen Kinder mit und ohne Unterstützungsbedarf gemeinsam lernen und in denen ein Team aus Grundschullehrerin, Sonderschullehrer und OGS-Gruppenleiterin zusammen arbeiten. Darüber hinaus sind einige Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in anderen Klassen, in denen sie nach ihren Möglichkeiten im Rahmen eines differenziert-individualisierenden Unterrichtskonzeptes gefördert werden.

Inklusion an der Bückardtschule: Der derzeitige Stand

Im Folgenden wird ein Überblick über den derzeitigen Stand des inklusiven Konzeptes an der Bückardtschule gegeben:

  • Förderung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
     
  • Zurzeit gibt es 16 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
  • Die Unterstützungsbedarfe liegen in den Bereichen Sprachliche Entwicklung (SE), Lernen (L), Geistige Entwicklung(GE), Emotionale und Soziale Entwicklung (ESE) und Körperliche und Motorische Entwicklung (KME).
  • Ein Sonderschullehrer (Förderschullehrer) steht mit einer vollen Stelle zur Verfügung, ab Februar 2018 kommt eine weitere Förderschullehrkraft mit einer vollen Stelle dazu.
  • In den Schwerpunktklassen gibt es eine umfangreiche Doppelbesetzung, nach Möglichkeit mit einer Grundschullehrkraft und einer Förderschullehrkraft. Beide bilden das Klassenteam, das den Unterricht gemeinsam vorbereitet und Schwerpunkte des Unterrichtens unter sich aufteilt. Beide Lehrkräfte sind für alle Kinder der Klasse zuständig.
  • Eine Reihe von methodischen Entscheidungen oder Maßnahmen zur Verhaltenssteuerung werden mit der OGS-Gruppenleitung abgestimmt.
  • Die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in den anderen Klassen werden nach ihren eigenen Möglichkeiten unterrichtet, wobei das Prinzip „Möglichst gemeinsam und da, wo es nötig ist, individuell“ umgesetzt wird.
  • Schwerpunktmäßig werden Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Fördergruppen durch die sonderpädagogische Lehrkraft individuell unterrichtet (z.Zt. im Lernbereich Mathematik).
  • Außerdem gibt es gemischte Fördergruppen, die aus Kindern mit und ohne ausgewiesenem Förderbedarf bestehen (z.Zt. in Deutsch).

 

  • Förderung besonders leistungsstarker Schülerinnen und Schüler:
     
  • Förderung im differenziert-individualisierenden Unterricht
  • Fördergruppen in Klasse 4 in Deutsch und Mathematik

 

  • Weitere Aufgaben des Sonderschullehrers:
     
  • Mitarbeit in der Steuergruppe, besonders in den Bereichen „Fortbildungsplanung“ und  „Schulentwicklung“
  • Hospitation, Diagnostik  und Beratung in Klassen mit Kindern, die in verschiedenen Bereichen Schwierigkeiten haben
  • Beratung hinsichtlich methodischer Entscheidungen, besonders in Hinblick auf Möglichkeiten der Förderung verhaltensorigineller Kinder
  • Beratung bei der Abfassung von Gutachten
  • Mitarbeit bei der Entwicklung einheitlicher Förderpläne
  • Mitarbeit bei der Entscheidung für ein Lehrwerk im Fach Deutsch, das inklusiven Unterricht berücksichtigt

 

  • Zusätzliche Förderangebote

An unserer Schule wird oft in kleinen Gruppen gearbeitet.  Es gibt  zusätzliche Angebote wie Türkisch/Kurdisch/Arabisch. Einzelne Kinder erhalten Lernförderung. Eltern machen Deutschkurse. Studierende des Fachbereiches „Klinische Linguistik“ erteilen Sprachtherapie, Studierende des Fachbereiches „Integrierte Sonderpädagogik“ arbeiten mit Kindern im Rahmen des Projektes „Schule für Alle“. Außerdem gibt es eine schulische Integrationshilfe und ein sogenanntes „Silentium“, eine Förderung in Deutsch oder Mathematik, das vom Land NRW finanziert wird.

 

  • Räumlichkeiten:

Alle diese Maßnahmen erfordern viele räumliche Ressourcen, die leider nur begrenzt vorhanden sind. Eine genaue Belegungsplanung einzelner Räume ist deshalb unabdingbar. Zur Verfügung stehen derzeit:

  • Ein Klassenraum im EG, der z.B. für Religion, Englisch, Türkisch genutzt wird und in dem nach der 5. Stunde für einzelne Gruppen das Mittagessen eingenommen wird, weil die Mensa zu klein ist.
  • Ein Förderraum im EG, der von einer kleinen Gruppe genutzt werden kann.
  • Die Aula im 2. OG, in die Gruppen ausweichen können, wenn dort kein Musikunterricht stattfindet.
  • Der „Leseclub“ im 3. OG
  • Die „Lerninsel“ in den Räumen der OGS im 3. OG, die besondere Angebote bereithält und deren Konzept im Moment, federführend durch die Schulsozialarbeiterin, entwickelt wird.
  • Bereits im Schuljahr 2016/2017 wurde beantragt, eine GL-Klasse mit einem Raumteiler-System von Regalen so zu unterteilen, dass ein kleiner „Gruppenraum“ entsteht. Diese Maßnahme wurde im November 2017 umgesetzt.

 

  1. Ausblick:
     
  • Fortbildung:

Im Laufe des ersten Jahres sind an unserer Schule mehrere schulinterne Fortbildungen zum Thema Inklusion durchgeführt worden. Themenschwerpunkte waren dabei u.a.

  • Leitbild der schulischen Arbeit,
  • Schulregeln,
  • Classroom Management,
  • Strategien bei besonderem Verhalten von Schülerinnen und Schülern.

Ziel dieser Fortbildungen war es, den Unterricht nachhaltig zu verändern, aber auch Elemente der Verhaltenssteuerung bei verhaltensoriginellen Kindern kennenzulernen und anzuwenden. Die Fortbildungsreihe wird weitergeführt und hat den nächsten Schwerpunkt „Sprache und Sprachförderung im Unterricht“. Weitere Bereiche sollen anschließend bearbeitet werden, wie z.B.

  • Diagnostik und Förderplanung
  • Gemeinsames Lernen: Differenzierung und Leistungsbeurteilung

 

  • Unterrichtsentwicklung:

Weil alle Klassen unserer Schule sehr heterogen sind, kommt ein gleichschrittiger Unterricht (Alle machen zur selben Zeit das Gleiche) nur begrenzt in Betracht. Deshalb ist es notwendig, differenzierende und individualisierende Unterrichtskonzepte zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei ist eine besondere Herausforderung der Spagat zwischen individuell erreichbaren Lernzielen und den geforderten Kompetenzen bzw. deren Abfrage in zentralen Prüfungen.


Übersetzen mit Google:

Bitte hier einloggen: LogIn

Zuletzt aktualisiert von sielemann am 30.11.2017, 11:39:06.

Impressum · Datenschutz · Nach oben · Zurück